Unternehmen, die in Norwegen keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze generieren, jedoch erstattungsfähige Vorsteuerbeträge in Norwegen gezahlt haben, können im Vergütungsverfahren die Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragen.
Ab einem Erstattungswert von 2.000,- € können Sie über uns Anträge zur Vergütung der Umsatzsteuer stellen.
Wir übernehmen von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Erstattungsbeträge alle Leistungen.