Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Lohn – und Einkommenssteuerpflicht müssen für alle entsendeten Mitarbeiter folgende Meldungen bei den norwegischen Behörden eingereicht werden. Diese Leistungen übernehmen wir für Sie gerne.
Personaladministration
- Mitarbeiterregistrierung bei allen zuständigen Behörden
- ID Kontrolle und Beantragung der Steuernummer
- Bestellen der Steuerkarte
- Sozialversicherungsabgaben / Antrag auf Freistellung in Norwegen / auch für privat versicherte Mitarbeiter
- Beantragung der Baustellenausweise (ID Cards / HMS-Kort)
- Einkommensteuererklärung für die Mitarbeiter
- Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung und A-Meldung
- Meldung der monatlichen Arbeitsperioden
- Erstellen der monatlichen Gehaltsabrechnungen für die Einkünfte aus der Arbeit in Norwegen
- Prüfung bzw. Erstellen von Reisekostenabrechnungen
- Abgabe der monatlichen Lohnsteuererklärung / A-Meldung
- Ggf. Berechnung der AG-Abgaben und des Lohnsteuerabzugs
- Einrichten eines Lohnsteuerkontos / Kontoführung / Überweisung der Lohnsteuer u. ggf. der AG-Abgaben an das FA
- Korrespondenz mit den norwegischen Behörden
Weitere Leistungen im Rahmen der Personaladministration
- Prüfung von Arbeitsverträgen / Erstellen von Entsendeverträgen
- Beratung zur Einhaltung norw. Arbeitsrechts (z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten)
- Antrag auf Zulassung von Arbeitszeitmodellen
- Ggf. Antrag auf Befreiung vom norw. Lohnsteuerabzug