Administration bei Entsendung von Personal nach Norwegen
Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Lohn - und Einkommenssteuerpflicht in Norwegen müssen für alle
entsendeten Mitarbeiter folgende Meldungen bei den norwegischen Behörden eingereicht werden:
- Registrierung der Mitarbeiter bei allen zuständigen Behörden
- Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
- Beantragung von ID-Cards (Baustellenausweise)
- Beantragung der Genehmigung von Arbeitszeitmodellen
- Lohnsteuererklärungen / A-Meldung
- Lohnsteuerjahresabschluss / A-Meldung
- Einkommenssteuererklärungen
- Lohnbuchhaltung / Gehaltsabrechnungen für steuerpflichtige Mitarbeiter