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Administration bei Entsendung von Personal nach Norwegen

Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts und der Lohn - und Einkommenssteuerpflicht in Norwegen müssen für alle 
entsendeten Mitarbeiter folgende Meldungen bei den norwegischen Behörden eingereicht werden:


  • Registrierung der Mitarbeiter bei allen zuständigen Behörden

  • Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
  • Beantragung von ID-Cards (Baustellenausweise)

  • Beantragung der Genehmigung von Arbeitszeitmodellen
  • Lohnsteuererklärungen / A-Meldung

  • Lohnsteuerjahresabschluss / A-Meldung

  • Einkommenssteuererklärungen
  • Lohnbuchhaltung / Gehaltsabrechnungen für steuerpflichtige Mitarbeiter

 


 

 

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